STANDARDEN FÜR DEN SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN
In den Einrichtungen der LAMBERT TRAVEL GROUP SP. o.o. 78-111 Ustronie Morskie, ul T. Kościuszki 14, einschließlich:
Hotel Lambert****Medical SPA,
Rehabilitationseinrichtung Lambert,
Apartments Lambert Ustronie Morskie,
Apartments Lambert Grzybowo.
Präambel
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung von Bedrohungen durch Sexualstraftaten und den Schutz minderjähriger Personen sowie des Inhalts der Richtlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten erkannt die bedeutende Rolle der Wirtschaft an der Gewährleistung der Einhaltung der Rechte von Kindern. Die Lambert Travel Group Sp. z o.o. hat die Standardschutz von Minderjährigen (auch „SOM“, „Standards“) zur Anwendung angenommen. Dieses Dokument ist eine Sammlung von Prinzipien und Verfahren, die im Falle des Verdachts auf Misshandlung eines Kindes, das sich in den Einrichtungen der Lambert Travel Group Sp. z o.o. befindet, angewendet werden, sowie zur Verhinderung solcher Bedrohungen, unter Berücksichtigung der Situationen von Kindern mit Behinderungen sowie Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen. Die Standardschutz von Minderjährigen in den Einrichtungen der Lambert Travel Group Sp. z o.o. wird auf der Grundlage der folgenden Prinzipien durchgeführt:
1. Die Lambert Travel Group Sp. z o.o. führt ihre operative Tätigkeit unter Achtung der Rechte von Kindern als besonders verletzlichen Personen durch.
2. Die Lambert Travel Group Sp. z o.o. erkennt ihre Rolle in der Führung eines sozial verantwortlichen Unternehmens und der Förderung wünschenswerter sozialer Haltungen an.
3. Die Lambert Travel Group Sp. z o.o. betont insbesondere die Wichtigkeit der rechtlichen und sozialen Verpflichtung, die Strafverfolgungsbehörden über jeden Verdacht einer Straftat zum Nachteil von Kindern zu informieren, und verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter diesbezüglich zu schulen.
Glossar:
Für die Zwecke dieses Dokuments wurde die Bedeutung der folgenden Begriffe präzisiert:
1. Kind/Minderjähriger - Für die Zwecke dieser Standards wird angenommen, dass ein Kind jede Person ist, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
2. Vormund des Kindes – gesetzlicher Vertreter des Kindes: Elternteil oder Vormund; Pflegeelternteil.
3. Fremde erwachsene Person - jede Person über 18 Jahre, die nicht der Elternteil oder rechtliche Vormund des Kindes ist.
4. Misshandlung eines Kindes - ist als Verhalten zu verstehen, das eine Straftat zum Nachteil des Kindes durch jede Person, einschließlich des Mitarbeiters des Unternehmens, darstellen kann, oder als Bedrohung des Wohls des Kindes, einschließlich Vernachlässigung; jede beabsichtigte oder unbeabsichtigte Handlung/Folgen einer Einzelperson, Institution und jede Folge solcher Handlungen oder Unterlassungen, die die Rechte, Freiheiten und persönlichen Güter von Kindern verletzen und/oder ihre optimale Entwicklung stören. 5. Formen der Gewalt gegenüber Kindern:
● Körperliche Gewalt
● Psychische Gewalt
● Sexueller Missbrauch von Kindern
● Vernachlässigung von Kindern
6. Straftat zum Nachteil von Kindern – alle Straftaten, die gegen erwachsene Personen begangen werden können, sowie zusätzlich Straftaten, die ausschließlich gegen Kinder begangen werden können (z. B. sexueller Missbrauch gemäß § 200 des Strafgesetzbuches).
KAPITEL I. MITARBEITER DER EINRICHTUNG
Allgemeine Prinzipien
1. Jeder Mitarbeiter wird vor der Arbeitsaufnahme über die SOM informiert, was durch die Abgabe einer Erklärung und die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Dokument enthaltenen Prinzipien und Verfahren bestätigt wird.
2. Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, sind regelmäßigen Schulungen unterworfen, was vom Arbeitgeber dokumentiert wird.
3. Die Lambert Travel Group Sp. z o.o. verpflichtet sich, die Situationen von Kindern mit Behinderungen sowie von Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen zu berücksichtigen.
Einstellung von Personen, die mit Kindern arbeiten
1. Personen, die mit Kindern arbeiten, werden streng überprüft, gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 über die Bekämpfung von Bedrohungen durch Sexualstraftaten und den Schutz von Minderjährigen.
Der Umfang der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Personen, die mit der Umsetzung der Standardschutz von Minderjährigen betraut sind
- Die Überwachung der Anwendung von SOM obliegt dem Unternehmer.
- Der Unternehmer ernennt Koordinatoren für SOM (im Folgenden im Dokument als „Koordinatoren“ bezeichnet: organisatorisch, operationell 3 und Spezialist für Personal- und Lohnangelegenheiten im Hinblick auf die Strafregisterfreiheit der Personen, die zur Arbeit mit Kindern gerufen werden).
- Die Kontaktdaten des operativen Koordinators sind über die Rezeption für alle Mitarbeiter und Gäste der Einrichtung, auch für die Kinder, zugänglich. E-Mail: recepcja@lambert-hotel.pl, Tel. 94 35 154 31, 94 35 14 022, Mobil: 739 260 102
Regeln für sichere Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Kindern
1. Das Hauptprinzip aller Maßnahmen, die von Mitarbeitern getroffen werden, die Kontakt mit Kindern haben, die sich auf dem Gelände der Lambert Travel Group Sp. z o.o. befinden, ist es, das Kind mit Respekt zu behandeln und dessen Würde und Bedürfnisse zu berücksichtigen. 2. Es ist unzulässig, dass Mitarbeiter und andere Erwachsene gegenüber dem Kind Gewalt in irgendwelcher Form anwenden.
3. Jeglicher Kontakt zwischen einem Mitarbeiter und einem Minderjährigen, der sich in der Einrichtung aufhält, darf nicht über Interaktionen hinausgehen, die durch die dienstlichen Pflichten des Mitarbeiters gerechtfertigt sind.
KAPITEL II. IDENTIFIKATION DES KINDES BEI DER REGISTRIERUNG ÜBER DIE REZEPTION
1. Eine der Möglichkeiten, effektiv Gewalt gegen Kinder vorzubeugen, besteht darin, die Identität des Kindes, das sich in der Einrichtung aufhält, und seine Beziehung zu der erwachsenen Person, mit der es sich in der Einrichtung befindet, festzustellen.
2. Der Mitarbeiter der Rezeption unternimmt alle möglichen Schritte zur Durchführung der Identifizierung des Kindes und seiner Beziehung zu der erwachsenen Person, die das Kind begleitet.
3. Um das Kind und seine Beziehung zu der Person, mit der es sich in der Einrichtung aufhält, zu identifizieren, müssen folgende Schritte befolgt werden:
a. um einen Identitätsnachweis des Kindes oder ein anderes Dokument zu bitten, das bestätigt, dass die erwachsene Person das Recht hat, sich um das Kind zu kümmern. Beispielhafte Dokumente, die zur Identifizierung dienen können, sind: Personalausweis, Schülerausweis, MObywatel-App, Internetkonto des Patienten, Gerichtsentscheidung. Im Falle eines Mangels an einem Identitätsdokument oder einer Weigerung, dieses vorzulegen, bitten Sie um die Angabe von Daten des Kindes (Vorname, Nachname, Adresse, PESEL-Nummer).
b. Wenn keine Dokumente vorhanden sind, die die Verwandtschaft des Kindes mit der erwachsenen Person nachweisen, oder wenn die Vorlage verweigert wird, fragen Sie die erwachsene Person sowie das Kind nach dieser Beziehung.
c. Wenn die erwachsene Person nicht der Elternteil oder rechtliche Vormund des Kindes ist, sollte sie gebeten werden, ein Dokument vorzulegen, z. B. eine notarielle Zustimmung der Eltern zur Reise dieser Person mit dem Kind oder eine von den Eltern des Kindes unterzeichnete Zustimmung mit Angabe der Daten des Kindes, der Adresse des Wohnorts, einem Kontakttelefon für die Eltern und der Identitätsdokumentnummer/PESEL-Nummer der Person, der die Eltern die Betreuung des Kindes anvertraut haben. Wenn die erwachsene Person keines der vorgenannten Dokumente besitzt, sollte sie gebeten werden, eine entsprechende Erklärung auszufüllen, gemäß dem Muster, das von der Einrichtung vorbereitet wurde. Die Erklärung sollte die Daten des Kindes und die Daten der erwachsenen Person, mit der sich das Kind befindet, enthalten, zusammen mit der Angabe der Beziehung zwischen dem Kind und der erwachsenen Person. Wenn die erwachsene Person nicht der Elternteil oder rechtliche Vormund des Kindes ist, sollte sie erklären, dass die Eltern/gesetzlichen Vormunde der Pflege des Kindes zugestimmt haben.
4. Im Falle einer Weigerung der erwachsenen Person, das Dokument des Kindes und/oder die Beziehung anzugeben, sollte erklärt werden, dass das Verfahren dem Schutz der Sicherheit der Kinder dient, die die Einrichtungen der Lambert Travel Group Sp. z o.o. nutzen, und dass die Mitarbeiter der Einrichtung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai 2016 den Vorschriften bezüglich der Rechte von Kindern folgen müssen.
5. Wenn das Gespräch keine Zweifel über den Verdacht gegenüber der erwachsenen Person und deren Absichten, das Kind zu verletzen, ausräumt, insbesondere wenn sie sich weigert, das Identitätsdokument vorzulegen oder wenn das Kind solch ein Dokument nicht besitzt, und auch die schriftliche Erklärung verweigert, sollte dies diskret dem Vorgesetzten gemeldet werden. Der Minderjährige und die erwachsene Person sollten während dieser Zeit unter Beobachtung der Mitarbeiter der Einrichtung stehen.
6. Der Vorgesetzte, der über die Situation informiert wurde, übernimmt das Gespräch mit der erwachsenen Person. Wenn das Gespräch den Verdacht bezüglich eines Versuchs oder einer Straftat zum Nachteil des Kindes bestätigt, wird die Polizei informiert.
KAPITEL III. VERFAHREN IM FALL VON ANHALTENDEN HINWEISEN AUF MISSHANDLUNG DES KINDES DURCH EINE ERWACHSENE PERSON
1. Ein berechtigter Verdacht auf Misshandlung eines Kindes besteht, wenn:
a. das Kind dem Mitarbeiter der Einrichtung die Tatsache der Misshandlung offenbart hat,
b. der Mitarbeiter die Misshandlung beobachtet hat,
c. das Kind zeigt Spuren der Misshandlung oder sein Verhalten weist auf Misshandlung hin.
2. Ein Mitarbeiter, der einen begründeten Verdacht hat, dass das sich in der Einrichtung befindende Kind misshandelt wird oder wurde, ist verpflichtet, in Reaktion auf das oben Genannte, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Er sollte unverzüglich den Vorgesetzten/entscheidungsbefugte Person informieren, die die Polizei informiert. Im Falle einer bestehenden Bedrohung für die Sicherheit des Kindes, sollte der Mitarbeiter, der einen begründeten Verdacht auf Misshandlung hat, umgehend die Polizei informieren.
3. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um es dem Kind und der verdächtigen Person zu erschweren oder sogar zu unmöglich machen, sich von der Einrichtung zu entfernen.
4. Im Fall, in dem dies im Strafprozessgesetzbuch vorgesehen ist, kann eine bürgerliche Festnahme der verdächtigen Person vorgenommen werden. In diesem Fall bleibt die festgenommene Person bis zum Eintreffen der Polizei unter Aufsicht des Sicherheitspersonals oder anderer Mitarbeiter des Hotels, die solche Maßnahmen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder ihres Lebens durchführen können.
5. Nach der Übernahme des Kindes durch die Polizei sind die Materialien von der Videoüberwachung sowie andere wesentliche Beweise (z. B. Dokumente) bezüglich des Vorfalls zu sichern und dem operativen Koordinator zu übergeben, der auf Antrag der Behörden deren Kopie per Einschreiben oder persönlich an die Staatsanwaltschaft oder Polizei übergeben kann. Der organisatorische Koordinator dokumentiert einen solchen Vorfall im Ereignisprotokoll.
KAPITEL IV. VERFAHREN BEI VERDACHTE ODER FESTSTELLUNG VON MISSHANDLUNG EINES KINDES DURCH EINEN MITARBEITER ODER EINEN ANDEREN ERWACHSENEN
1. Bei Verdacht auf Misshandlung eines Kindes durch einen Mitarbeiter oder eine andere erwachsene Person, die nicht direkt von der Lambert Travel Group Sp. z o.o. beschäftigt ist, sondern von einem Dritten, sollte die Person, die diese Information erhalten hat, unverzüglich den operativen und organisatorischen Koordinator darüber informieren.
2. Falls das Leben oder die Gesundheit des Kindes bedroht ist, sollte die Person, die die Nachricht auf diesem Thema erhalten hat, unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 informieren und ihre eigenen Daten, die Daten des Kindes (sofern möglich), den Aufenthaltsort des Kindes sowie eine Beschreibung der Umstände des Vorfalls und den Vorgesetzten/entscheidungsbefugte Person informieren, die die Betreuer/Eltern des Kindes informiert.
KAPITEL V. VERFAHREN IM FALL DER FESTSTELLUNG DER ANWENDUNG ANDERER FORMEN DER GEWALT GEGEN DAS KIND DURCH DEN ELTERNTEIL/RECHTLICHEN VORMUND ODER EINE ANDERE ERWACHSENE PERSON
1. Bei festgestellter Misshandlung eines Kindes durch den Elternteil/rechtlichen Vormund oder eine andere erwachsene Person, mit der das Kind sich in der Einrichtung aufhält, sollte jeder Mitarbeiter, der Zeuge einer solchen Misshandlung wird, entschlossen darauf reagieren.
2. Wenn das Leben oder die Gesundheit des Kindes bedroht ist, sollte die Person, die die Nachricht über dieses Thema erhalten hat, unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 informieren und ihre eigenen Daten, die Daten des Kindes (sofern möglich) mitteilen.
3. Wenn ein Mitarbeiter der Einrichtung Zeuge körperlicher Gewalt gegenüber einem Kind ist (z. B. Schläge, Rucke, Schreie, andere in der Definition von körperlicher Gewalt genannten Handlungen), sollte er versuchen, die Misshandlung zu unterbrechen und darauf zu reagieren.
4. Im Falle einer Hinterlassung eines Kindes unter 7 Jahren ohne Aufsicht sollte der Mitarbeiter, der von solchen Vorfällen erfuhr, den Vorgesetzten informieren. Je nach Situation unternimmt der Vorgesetzte den Versuch, den Elternteil/rechtlichen Vormund oder eine andere erwachsene Person zu finden, mit der sich das Kind auf dem Gelände der Einrichtung aufhält. Wenn diese Person nicht bereit oder in der Lage ist, die Aufsicht über das Kind zu übernehmen, informiert der Vorgesetzte die Polizei. In jedem Fall muss die Sicherheit des Kindes gewährleistet werden.
KAPITEL VI: ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG DER STANDARDS FÜR DEN SCHUTZ VON MINDERJÄHRIGEN
1. Die Überwachung und Bewertung, mindestens alle zwei Jahre, umfasst die Überprüfung der Umsetzung der Standards, die Reaktion auf Hinweise auf Verstöße gegen die Grundsätze und Verfahren sowie die Vorschlag von Änderungen im Dokument, insbesondere hinsichtlich der Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse und die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
Abschließende Bestimmungen
1. Die Standardschutz von Minderjährigen treten am 15. August 2024 in Kraft.
2. Die Standardschutz von Minderjährigen sind allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, indem sie auf der Website und in den Rezeptionsbereichen der Einrichtungen der Lambert Travel Group Sp. z o.o. platziert werden.
3. Die Standardschutz von Minderjährigen werden den Gästen zur Verfügung gestellt, indem sie auf der Website und in den Rezeptionsbereichen der Einrichtungen der Lambert Travel Group Sp. z o.o. platziert werden.
4. Die Standardschutz von Minderjährigen werden in einer verständlichen und verkürzten Version für Kinder, die sich in den Einrichtungen der Lambert Travel Group Sp. z o.o. aufhalten, an einem für sie zugänglichen Ort bereitgestellt.